Die Dinge haben nur den Wert, den man ihnen gibt.

Hier können Sie die Preise für unsere Kurzzeit- und Langzeitpflege einsehen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Probleme zur Verfügung.

Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Auszubildendenzulage und dem einrichtungseinheitlichem Eigenanteil.

Der Pflegesatz

Der Pflegesatz beinhaltet alle pflegerischen Leistungen des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Dieser Pflegesatz ist krankenkassenunabhängig und wird zwischen den Trägern und den Leistungserbringern verhandelt. Der größte Anteil des täglichen Entgeltes deckt zugleich auch den größten Bereich der pflegerischen Versorgung ab, jedoch nicht alle notwendigen Maßnahmen.

Unterkunft und Verpflegung

Diese Teilbeträge decken die Kosten ab, die für das Zimmer und die tägliche Verpflegung anfallen. Im Pflegesatz werden diese Beträge nicht angerechnet und vergütet.

Investitionskosten

Aus diesem Teilbetrag finanziert sich der Träger die Instandhaltung und Instandsetzung, sowie die Mitbenutzung der Räumlichkeiten.

Auszubildendenzulage

Die Ausbildung von Fachkräften wird immer wichtiger. Diese Zulage beinhaltet Leistungen aus Rechtsvorschriften, Traifverträgen, allgemeine Vergütungsregelungen sowie Weiterbildungskosten. Die Ausbildungsvergütung muss nachdem Gesetzgeber im Umlageverfahren auf alle Pflegebedürftigen verteilt werden. Um Ihnen die Umlage transparent zu gestalten, haben wir diese gesondert aufgelistet.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ergibt sich aus folgender Berechnung. Man multipliziert den Pflegegradsatz mit 30,42, zieht hiervon die Leistungen der Pflegekasse ab und teilt das Ergebnis wiederum durch 30,42. Das Ergebnis ist der tägliche EEE. Dieser EEE ist vom Pflegegrad unabhängig einheitlich von jedem Bewohner zu zahlen.

Wenn Sie nun den EEE, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und die Ausbildungskosten addieren, dann ergibt sich das Gesamtheimentgelt.

Dieses Entgelt wird nun mit 30,42 Tagen multipliziert und ergeben das monatliche Gesamtentgelt. Die 30,42 Tage ergeben sich aus den durchschnittlichen Monatstagen über das gesamte Jahr hinweggesehen.